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Bemerkungen zur Nutzung von E-Mail im Gesundheitswesen
Für die Nutzung von E-Mail im Gesundheitswesen gibt es bereits Empfehlungen,
die auch die Gesichtspunkte des Datenschutzes berücksichtigen. Zu nennen sind hier vor allem:
Daher werden hier nur einige Bemerkungen zusammengestellt, die zusätzlich zur Klärung von Fragen beitragen können.
Anwendungsfälle
Grundsätzlich ist beim Einsatz von E-Mail zu unterscheiden zwischen
- Kommunikation zwischen Trägern des Gesundheitswesens (Ärzte,
Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen),
- Kommunikation zwischen Forschergruppen (Ärzte, epidemiologische
Register, medizinische Forschungsnetze, ...),
- Kommunikation mit Patienten.
Für den ersten Anwendungsfall kann auf der Basis vorhandener oder
leicht zu installierender Infrastruktur ein angemessenes Sicherheitsniveau
erreicht werden. Das gilt auch für den zweiten Fall, wobei hier die Möglichkeiten
zur Anonymisierung und Pseudonymisierung zu nutzen sind. Für den dritten
Anwendungsfall - Kommunikation mit Patienten - bestehen erhebliche Bedenken:
Grundlegende Anforderungen des Datenschutzes können nicht erfüllt
werden; daher ist E-Mail-Kommunikation hier nur einzelnen Ausnahmefällen annehmbar.
In jedem Fall sind natürlich die gesetzlichen Regelungen zur Weitergabe von personenbezogenen Daten zu beachten.
Zu beachten ist auch, dass das E-Mail-Protokoll die Zustellung nicht garantiert.
Sicherheitsgesichtspunkte
Bei der Beurteilung der nötigen Sicherheitsmaßnahmen für
den E-Mail-Einsatz wird oft unterschieden zwischen geschlossenen Netzen, die
vollständig unter Kontrolle einer Institution (z. B. Krankenhaus)
oder eines Gesundheits-/Ärztenetzes stehen, und dem offenen Internet.
Aber auch im ersten Fall bildet die Institution in der Regel keine informationelle
Einheit. Außerdem sind schwache Sicherheitsmaßnahmen, was E-Mail
betrifft, nicht einfacher in der Installation und der Handhabung. Daher ist
diese Differenzierung wenig hilfreich. Auch im geschlossenen Netz eines Krankenhauses
oder einer Institution sind Patientendaten z. B. vor der Netzverwaltung
zu schützen. Bei einem Gesundheitsnetz kann auch schon der Zugang zu
diesem, d. h. bis zum Einwahlknoten, eine Schwachstelle sein.
Zu beachten ist weiter, dass auch bei Kommunikation innerhalb eines Netzes
(z. B. einer Universitätsklinik) nicht zwingend ausgeschlossen werden
kann, dass die Datenströme nicht einen Umweg über die »Außenwelt«
nehmen oder gar außerhalb liegende Mail-Accounts verwendet werden.
Zu unterscheiden ist weiter zwischen
- der Sicherheit der Übertragung
- und der Sicherheit der beteiligten Endgeräte und Anwendungen.
In dieser Empfehlung wird nur der Punkt 1 behandelt. Das heikle und bei
der gegenwärtigen Marktlage keineswegs gelöste Problem 2 ist Gegenstand
anderer Empfehlungen; als Einstieg sei dafür verwiesen auf:
Ferner muss unterschieden werden zwischen
- der eigentlichen mit der E-Mail übertragenen Information (Nutzdaten)
- und den Verbindungsdaten.
Schutz der Nutzdaten
Dass die Nutzdaten kryptographisch gesichert werden müssen (Vertraulichkeit
und Echtheit), ist unstrittig und wird inzwischen weitgehend eingesehen.
Zu verwenden ist hierbei die im jeweiligen Gesundheitsnetz oder der Institution
vorhandene kryptographische Infrastruktur; in der Regel wird die Mail dann
mit dem S/MIME-Protokoll verschlüsselt.
Bei der Stärke der Verschlüsselung sind zu unterscheiden:
- symmetrische Verfahren, die Schlüssellängen von mindestens 128 Bit erfordern,
- asymmetrische Verfahren mit zu fordernden Schlüssellängen von mindestens 2048 Bit (bei den gängigen Verfahren).
In der Praxis werden in der Regel sogenannte hybride Verfahren (z.B.
in S/MIME oder PGP) eingesetzt, die beide Sorten von Verschlüsselung
verwenden, und zwar das asymmetrische Verfahren zur Übermittlung von
Einmalschlüsseln für das symmetrische Verfahren; hier müssen
nätürlich beide Schlüssellängen unabhängig voneinander ausreichend gewählt werden.
Sind Verbindungsdaten schutzbedürftig?
Die Verbindungsdaten, die bei den Netz-Betreibern anfallen, sind bei der
Kommunikation innerhalb und zwischen Institutionen des Gesundheitswesens,
also etwa von Arzt zu KV, nicht besonders schützenswert. Anders wäre
es bei einer Kommunikation mit Patienten. Hier ließe sich allein aufgrund
der Verbindungsdaten auf die Tatsache der Behandlung eines bestimmten Patienten
bei einem bestimmten Arzt schließen. Darüber hinaus würden
sich in Log-Dateien Patientenlisten für die beteiligten Ärzte ansammeln,
die mit einfachen Extraktionsmethoden ausgewertet werden könnten. Die
Verbindungsdaten können beim Provider beschlagnahmt werden. Außerdem
können Patientenlisten durchaus auch einen kommerziellen Wert haben.
Diese Information preiszugeben ist seitens des Arztes also ein Verstoss
gegen die Schweigepflicht, die auch gegenüber dem Provider gilt.
Weitere Sicherheitshinweise
- Die interne Kommunikation im Gesundheitswesen oder innerhalb der Institution
ist möglichst von der externen, vor allem von der privaten, zu
trennen, am besten durch die Verwendung unterschiedlicher Rechner
und Mail-Accounts. Insbesondere ist die Weiterleitung an einen eigenen
privaten Account, etwa um dienstliche E-Mail auch zu Hause bearbeiten
zu können, nicht ohne weiteres zulässig.
- Mail, sowohl versendete als auch empfangene, sollte stets verschlüsselt
gepeichert werden; in Frage kommt hier auch die Klartextspeicherung
in einem verschlüsselten Dateisystem.
- Es ist auch auf sicheres Löschen zu achten; insbesondere sind
Mail-Dateien im Papierkorb nicht gelöscht.
- Eine in Praxis- oder Krankenhaussoftware integrierte E-Mail-Funktion
sollte nur dann verwendet werden, wenn sie die vorhandene kryptographische
Infrastruktur einbindet, und zwar mit starker Verschlüsselung.
- Verschlüsselung schützt nicht vor der Übertragung von
Viren und Schadprogrammen, im Gegenteil: Virenfilter beim Provider
oder in einem Firewall können das mitverschlüsselte Schadprogramm
ja gar nicht erkennen. Daher ist es wichtig, dass der Endnutzer sich selbst
um einen wirksamen Virenschutz kümmert.
- Die Verwendung von Multimedia-Mail, auch von HTML-formatierter Mail,
ist zu vermeiden, auch innerhalb geschlossener Netze. Zwar lassen
sich deren Gefahren durch sorgfältige Handhabung vermindern; das
ist aber nur unter der unrealistischen Annahme umsetzbar, dass alle Kommunikationspartner
das gleiche Sicherheitsniveau einhalten. Insbesondere sollten Office-Dateien
(Textverarbeitung, Tabellenkalkulation usw.) so lange nicht verschickt
werden, wie die Anbieter dieser Software nicht Vorkehrungen für einen
sicheren Dokumentenaustausch vorsehen. Die Gefahr besteht
- einerseits im unbeabsichtigten Versand versteckter (z.B. scheinbar gelöschter) Daten, die in Office-Dokumenten reichlich vorhanden sind,
- andererseits im unbeabsichtigten Empfang mitverschickter Makroviren.
E-Mail-Kommunikation mit Patienten?
Das bereits erwähnte Problem der Verbindungsdaten, das beim gegenwärtigen
Stand der Informationstechnik nicht mit angemessenem Aufwand lösbar
ist, spricht gegen die E-Mail-Kommunikation mit Patienten.
Ferner ist aber auch in der Regel nicht anzunehmen, dass Patienten die
nötigen Kenntnisse haben, E-Mail sicher zu empfangen und zu speichern.
Auch routinierte Internet- und Mail-Benutzer haben meist noch erhebliche
Wissenslücken im Bereich der IT-Sicherheit. Hier muss der Arzt an seine
Fürsorgepflicht erinnert werden. Da ihm eine umfassende Schulung seiner
Patienten in Sicherheitsfragen nicht zuzumuten ist, sollte der E-Mail-Versand
besser ganz unterbleiben. Allenfalls auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten
könnte man evtl. eine Terminvergabe per Mail mitteilen, auf keinen Fall
aber sensible Informationen.
Zwar wäre sogar die unverschlüsselte Kommunikation aufgrund einer
schriftlichen Einwilligungserklärung des Patienten rechtlich nicht anfechtbar;
insgesamt muss aber davon abgeraten werden, dass der Arzt mit seinen Patienten
per E-Mail kommuniziert.
23. Oktober 2001. Letzte redaktionelle Änderung: 6. Januar 2002.
E-Mail: pommerening@imsd.uni-mainz.de
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